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Senatsverwaltung für Fin Berlin 31.07.2015 III B - S 2174 - 1/06 - 1, StuB 9/2016 S. 357

Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere)

Bei der Bemessung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem sog. Delkredere, wurden bislang in der Hauptsache folgende Faktoren berücksichtigt: Ausfallrisiko, Skonti und sonstige Erlösschmälerungen, Zinsverlust, Einziehungsrisiko (Einziehungs- und Beitreibungskosten). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erfordert der Ansatz des niedrigeren Teilwerts mit Wirkung ab dem ersten nach dem endenden Wirtschaftsjahr eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der Forderung. Es stellt sich die Frage, ob unter diesem Kriterium weiterhin grundsätzlich ein Zinsverlust bzw. ein Einziehungsrisiko in die Ermittlung des Delkredere einbezogen werden kann. Hierzu gilt nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene unter Beachtung des BStBl 2014 I S. 1162

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