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Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte Gewinnausschüttung
BFH versagt steuerliche Anerkennung für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Über sog. Zeitwertkonten kann der Lebensarbeitszyklus langfristig flexibilisiert werden, indem die auf ihnen angesparten (Wert-)Guthaben für umfänglichere Freistellungen und vor allem auch für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingesetzt werden. Das Instrument ist allerdings im Bereich der Geschäftsführer und sonstiger Organe von Körperschaften sowie bei angestellten beherrschenden Gesellschaftern seit Jahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung umstritten. Nun hat der BFH zur Körperschaftsteuer geurteilt.
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer
Der alleinige Gesellschafter und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH erhielt für seine Tätigkeit vom an ein monatliches Gehalt von 8.087,50 €; ab dem waren 10.000 € vereinbart. Daneben hatte die Gesellschaft ein Ruhegehalt in Höhe von 3.750 € zugesagt. Die Gesamtbezüge betrugen 141.242,84 € im Streitjahr 2005 sowie 151.969,80 € im Jahr 2006. Am trafen die GmbH und ihr Geschäftsführer eine „Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten“, nach der ein Gehaltsanteil auf ein Investmentkonto geleistet werden konnte. Das dort gebildete Guthaben sollte der Finanzierung eines vorgezo...