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Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bei erstmaliger Aufstellung des Konzernabschlusses
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[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015 Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bezeichnet den Tag, an dem sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss aufgenommen werden, gewissermaßen der „Eintrittstag“ in den Konzernabschluss. Technisch vollzieht sich dies über die Kapitalkonsolidierung. Fraglich ist die Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals des Tochterunternehmens, wenn es schon länger im Konzernverbund vorhanden war, ohne konsolidiert worden zu sein. Dies kann der Fall sein, wenn zuvor kein Konzernabschluss aufgestellt oder für das Tochterunternehmen ein Einbeziehungswahlrecht in Anspruch genommen worden ist.
Die Neufassung des § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB und der angefügte Satz 5 führen zu praktikablen und vernünftigen Regelungen der Erstkonsolidierung bei erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses bzw. Wegfall eines Einbeziehungswahlrechts. Die Regelungen werden auch äußerst sinnvoll von DRS 23 ergänzt. Nicht angegangen wird hier allerdings das Problem des sukzessiven Anteilserwerbs bzw. der Aufwärtskonsolidierung mit Statuswechsel.