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Ist die Zinsschranke verfassungswidrig? – Anmerkungen zum Vorlagebeschluss des BFH
[i]BFH, Vorlagebeschluss vom 14. 10. 2015 - I R 20/15 NWB TAAAF-66181 Wenig überraschend hat der die Regelungen zur Zinsschranke wegen möglicher Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bereits mit Beschluss vom hatte der BFH die Regelungen im AdV-Verfahren „kassiert“. Seit Einführung der sog. Zinsschranke im Jahr 2008 können Zinsaufwendungen uneingeschränkt nur noch bis zur Höhe der Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abgezogen werden. [i]Püttner, Die Zinsschranke gerät ins Wanken, BBK 20/2014 S. 960 NWB AAAAE-74996Von dieser Regelung waren aber keineswegs nur missbräuchliche Gestaltungen mit Auslandsbezug betroffen. Vielmehr konnte es auch in absolut üblichen Fällen dazu kommen, dass gezahlte Zinsen nicht (vollständig) zum Abzug zugelassen wurden.
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Die Vorlageentscheidung des BFH ist überzeugend. Er zerpflückt fein säuberlich alle Argumente des Gesetzgebers zur Einführung der Zinsschranke, so dass davon so gut wie nichts übrig bleibt. Die Zinsschranke ist und bleibt ein Fremdkörper im deutschen Ertragsteuerrecht, und man kann nur hoffen, dass dieser Fremdkörper vom Bundesverfassungsgericht herausop...