Peter Witte, Hans-Michael Wolffgang

Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union

8. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61443-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-43548-5

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Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union (8. Auflage)

E. Grundlagen der Abgabenerhebung

1091 Titel III des UZK regelt das Entstehen, die Erhebung, das Erlöschen und den Erlass sowie die Erstattung von Zollschulden und ihre Absicherung durch Sicherheitsleistung.

1092 Im Vordergrund der Ein- und Ausfuhrabgaben stehen die Zölle. Sie werden in Art. 5 Nr. 20, 21 UZK nicht näher definiert. Der Sache nach sind sie Abgaben, die zumeist an den unmittelbaren Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder an das Verlassen des Wirtschaftskreislaufes (Ausfuhrzoll) anknüpfen. Neben diesen Wirtschaftszöllen gibt es auch Zölle, die allein aufgrund von Verfehlungen entstehen.

1093 Gemäß Art. 5 Nr. 18 UZK begründet die Zollschuld eine persönliche Zahlungspflicht des Zollschuldners (Art. 5 Nr. 19 UZK), einer Person i. S. d. Art. 5 Nr. 5 UZK. Sie ist aus seinem Vermögen zu erfüllen und unterscheidet sich dadurch von der dinglichen Haftung der Ware nach den einzelstaatlichen Vorschriften.

1094 Art. 5 Nr. 20 UZK fasst unter Einfuhrabgaben die Zölle und anderen Abgaben zusammen, die nach EU-Recht zu entrichten sind. Die können auch Abgaben mit gleicher Wirkung sein.

BEISPIEL:

Gebühren für systematische Kontro...

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