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Behandlung des Bestelleintritts in Leasingfällen – Änderung des Abschn. 3.5 UStAE
und
Bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern kommt es häufig vor, dass der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den zu liefernden Gegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem jeweiligen Leasing-Unternehmen abschließt. Den Eintritt des Leasing-Unternehmens in den ursprünglichen Kaufvertrag nennt man „Bestelleintritt“. Durch den Bestelleintritt verpflichtet sich das Leasing-Unternehmen zur Zahlung des Kaufpreises und erlangt den zivilrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dem Gegenstand.
A. Rechtsverhältnisse im Leasinggeschäft
Hierbei stellt sich dann aus umsatzsteuerlicher Sicht die Frage, wer an wen den Gegenstand liefert. Dies ist insbesondere für die korrekte Rechnungsstellung sowie den sich daraus möglicherweise ergebenden Vorsteuerabzug von entscheidender Bedeutung.
B.
Hierzu hat das BMF zunächst mit Stellung genommen und den Abschn. 3.5 UStAE um den Abs. 7a erweitert.
Nunmehr ist entscheidend, welche Partei aus dem Kaufvertrag berechtigt und verpflichtet ist. Hierfür sind die Vertragsverhältn...