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Transparenz bei Riester-Verträgen
Der [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-71783 NWB UAAAF-66078 die Unwirksamkeit zweier Vertragsklauseln der Allianz aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot bestätigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten waren der Auffassung, dass aus den Klauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen nicht hinreichend deutlich zu erkennen ist, dass eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen ausgeschlossen ist, wenn nicht aus den Eigenbeiträgen mindestens 40.000 € angespart worden sind. Nach den Vorinstanzen vor dem LG und dem OLG Stuttgart hat nun auch der BGH diese Ansicht geteilt und die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln bestätigt. Es bleibt dem Versicherer jedoch grds. unbenommen, auf der Basis verständlicher Vertragsklauseln eine Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer zur Beteiligung an Kostenüberschüssen zu vereinbaren.
Ausführlicher Beitrag s. .
Inhalt der aktuellen Entscheidung
[i]Im Streit: Vereinbarung zur ÜberschussbeteiligungDer BGH hatte sich mit der Wirksamkeit der folgenden Textstellen einzelner Vertragsklauseln eines Riester-Rentenversicherungsvertrags auseinanderzusetzen:
„Wir beteiligen Sie nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen“
un...