1. Führt die unterschiedliche Behandlung von Fleming-Ansprüchen auf Mehrwertsteuer (die für vor dem abgelaufene Zeiträume geltend gemacht werden konnten) und Fleming-Ansprüchen auf Vorsteuer (die für vor dem abgelaufene Zeiträume, d. h. länger als Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, geltend gemacht werden konnten) durch das Vereinigte Königreich zu
a) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und/oder
b) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität und/oder
c) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Effektivität und/oder
d) einem Verstoß gegen sonstige einschlägige unionsrechtliche Grundsätze?
2. Wenn Frage 1 a) bis d) in einem Punkt bejaht wird, wie sind Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, die sich auf den Zeitraum vom bis beziehen, zu behandeln?
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