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NWB EV 5/2016 S. 153

Neue Vergleichsstelle in Kaiserslautern: Produktinformationsstelle Altersvorsorge

Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der geförderten Altersvorsorgeprodukte (Riester- und Basisrente) wurde mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ein verpflichtendes Produktinformationsblatt eingeführt. Ab muss der Verbraucher durch das Informationsblatt vor Abschluss eines Vertrages informiert werden, um ihm in leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich zu ermöglichen.

Hierzu gehört insbesondere die Angabe einer Chancen-Risiko-Klasse für das entsprechende Produkt. Sie beschreibt das Verhältnis von Chancen auf eine höhere Rendite und dem Risiko, nicht die erwartete Höhe der Rendite zu erzielen.

Daneben sieht das Produktinformationsblatt detaillierte Angaben zum Preis-Leistungsverhältnis der Altersvorsorge- und Basisrentenverträge vor. Eine d...

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