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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 04-06 | Kindergeld: Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012

Für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes sind seit 2012 dessen eigene Einkünfte und Bezüge unbeachtlich. Ein volljähriges Kind wird grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Das BMF hat umfassend geregelt, wann eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen sind. Die Verwaltung akzeptiert die hierzu ergangenen steuerzahlerfreundlichen Entscheidungen des BFH.

Track 04 | Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Eine ausführliche Besprechung wert ist das kürzlich veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung ab 2012. Interessant ist insbesondere die Auffassung der Verwaltung zu der Frage: Wann ist eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen – bzw. ein Erststudium? Um das Fazit vorwegzunehmen: Das BMF akzeptiert die jüngst hierzu ergangenen – für die Eltern günstigen – Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu mehraktigen Ausbildungen. Ein unschöner Begriff, aber so nennt es der BFH.

Der Hintergrund ist be...

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