Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides bei Streit vor
dem Zivilgericht über das Bestehen einer Gegenforderung
Leitsatz
Das Finanzgericht ist gehindert im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens über einen Abrechnungsbescheid das Bestehen eines zivilrechtlichen
Anspruchs, dessen sich die Finanzverwaltung in Bezug auf eine von ihr vorgenommene Aufrechnung (§ 226 AO) rühmt, inzident
zu prüfen. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung durch das Zivilgericht bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
angefochtenen Abrechnungsbescheides.
Bis zur Entscheidung des Zivilprozesses ist es ermessensgerecht Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids
gegen Sicherheitsleistung zu gewähren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): MAAAF-71742
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Beschluss v. 01.03.2016 - 1 V 2262/15
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