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IWB Nr. 8 vom Seite 302

Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer

Wertermittlung, Nachprüfung und Rechtsmittel

José Martinez Salinas und Jan-Hendrik Frank

Wegen der niedrigen Freibeträge und hohen Steuersätze der staatlichen spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für die optimale steuerliche Erklärung und Planung die Bewertung oft von maßgeblicher Bedeutung. Der Beitrag gibt eine Einführung in die Regelungen des spanischen Rechts zur Bewertung von Immobilien in Spanien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer einschließlich des Nachfestsetzungs- und Rechtsmittelverfahrens und gibt praktische Hinweise zur steuerlich optimalen Wertfindung.

I. Maßgeblicher Wert

[i]Bemessungsgrundlage der Steuer ist der wahre WertSoweit der Erwerb einer Person nach den Regeln des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (spanErbStG) steuerbar ist, ist zur Ermittlung der Steuerschuld die vorläufige Bemessungsgrundlage (base imponible) zu ermitteln. Bei einem Erwerb von Todes wegen entspricht diese dem Nettowert des Erwerbs. Zur Ermittlung des Nettowertes ist der wahre Wert (valor real) der Güter und Rechte um die abzugsfähigen Lasten und Schulden zu mindern (Art. 9 spanErbStG).

[i]Dies ist grundsätzlich der VerkehrswertDer „wahre Wert“ wird weder im spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz noch in der Durchführungsverordnung hierzu definiert. Er wird allgemein mit dem Verkehrs- oder Marktw...

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