Umsatzsteuer | Vermietung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung genommen ().
Hintergrund: Infolge der gestiegenen Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern vermieten oder verpachten vermehrt Unternehmer Gebäude an die öffentliche Hand oder die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften.
Auf folgende Punkte geht die OFD in diesem Zusammenhang näher ein:
Langfristige Vermietung oder Verpachtung
Ausschließliche Wohnraumüberlassung
Wohnraumüberlassung zusammen mit der Erbringung weiterer Dienstleistungen
Option nach § 9 UStG
Kurzfristige Vermietung
Rahmenverträge anstelle von Miet- oder Pachtverträgen
Unterbringung von mehr als sechs Monaten Dauer
Unterbringung von weniger als sechs Monaten
Vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts, steuerbegünstigten Körperschaften und Vermietungsgenossenschaften sowie –vereinen
Leistungen von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
Quelle: NWB Datenbank (il)
Die Verfügung ist in der NWB Datenbank unter der DokID abrufbar.
Fundstelle(n):
NWB FAAAF-71698