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Entschärfung der Lex Porsche in Inlandsfällen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-71313 Um Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu verhindern, wurde § 50i Abs. 2 EStG eingeführt. Umwandlungen und Einbringungen unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Mitunternehmerschaften sollen nicht mehr steuerneutral möglich sein. Auch § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG werden außer Kraft gesetzt. Schenkungen und die Vererbung von Anteilen an solchen Gesellschaften sind nicht mehr steuerneutral durchführbar. [i]BMF, Schreiben vom 21. 12. 2015, BStBl 2016 I S. 7 Selbst der Strukturwandel, also die Entwicklung von Vermögensverwaltung zu gewerblicher Betätigung soll durch Besteuerung bestraft werden. Die Finanzverwaltung schränkt nun im Erlassweg den weiten Anwendungsbereich ein und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen – entgegen dem Wortlaut des § 50i Abs. 2 EStG – steuerneutrale Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen.
Ausführlicher Beitrag s. .
zu § 50i Abs. 2 EStG
[i]Antrag auf Nichtanwendung des § 50i Abs. 2 EStG§ 50i Abs. 2 EStG soll auch nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht nur in Auslands-, sondern auch in reinen Inlandsfällen Anwendung finden. Nach Tz. 2 des (BStBl 2016 I S. 7) wird jedoch aus Gründen sachlicher Unbilligkeit von einer Besteuerung nach § 50i Abs. 2 EStG abgesehen. Allerdings setzt dies zwingend einen übereinst...