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Besonderheiten doppel- oder mehrstöckiger Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAF-71312 Die Schwierigkeiten der Handhabung des Transparenzprinzips häufen sich nicht unmaßgeblich, wenn man sich aufgrund der Ausgestaltung einer doppel- oder gar mehr-stöckigen Personengesellschaft mit einer mehrstufigen Transparenz konfrontiert sieht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Besteuerungsprobleme in Zusammenhang mit doppel- oder mehrstufigen Strukturen
Aus der Anwendung des Transparenzprinzips können sich insbesondere bei folgenden Sachverhalten Besteuerungsproblematiken ergeben:
[i]Sonderbetriebseinnahmen für mittelbaren GesellschafterArbeits- und Dienstverträge zwischen mittelbarem Gesellschafter und Untergesellschaft: Vergütungen sind beim mittelbaren Gesellschafter der Untergesellschaft als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen.
[i]Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte Vertragliche Beziehungen zwischen Untergesellschafter und Obergesellschaft: Da der Untergesellschafter weder in einer unmittelbaren noch mittelbaren Gesellschafterbeziehung zu der Obergesellschaft steht, kommt weder § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 noch Satz 2 EStG zum Tragen, es erfolgt keine Umqualifizierung.
[i]Unterschiedliche Lokalisierung der Gewinne und AnschaffungskostenÜbertragungs- und Veräußerungsvorgänge innerhalb der Struktur: Die Veräußerungsvorgänge selbst sind nicht weiter problembehaftet, di...