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NWB Nr. 17 vom Seite 1256

Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Dr. Nils Trossen

Fahrtkosten zu einem Vermietungsobjekt sind im Regelfall mit der Kilometerpauschale (0,30 € je gefahrenen Kilometer) abzugsfähig. Eine Beschränkung auf die Höhe der Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) kommt nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn sich an dem Vermietungsobjekt der ortsgebundene Mittelpunkt der Tätigkeit und damit die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters befindet. Dies hat der NWB KAAAF-71546 klargestellt.

Im Streitfall sanierte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus und suchte die hierfür eingerichteten Baustellen 165 bzw. 215mal im Jahr auf. Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu den Objekten kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe. Die Fahrten waren daher nach Ansicht des Finanzamts nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Denn auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann ein Vermieter – vergleichbar einem Arbeitnehmer — am Vermietungsobjekt eine regelmäßige Tätigkeitsstätte haben, wenn er se...

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