Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Hinweispflicht des Steuerberaters auf mögliche Insolvenzreife des Mandanten
Grenzen des Mandats
Der [i] OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. 12. 2015 - 1 U 13/12 Steuerberater ist verpflichtet, sich mit den steuerrechtlichen Punkten zu befassen, die zur pflichtgemäßen Erledigung seines Auftrags zu beachten sind. Nur in den hierdurch gezogenen Grenzen des (Dauer-)Mandats hat er den Auftraggeber auch ungefragt [i]Römermann/ Günther, NWB 13/2016 S. 958über die bei der Bearbeitung auftretenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren.
Nebenpflichten
Zu den vertraglichen Nebenpflichten des Steuerberaters gehört es, den Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf Fehlentscheidungen, die für ihn offen zutage treten, hinzuweisen (vgl. NWB FAAAE-34285; OLG Dresden, Urteil vom - 13 U 1963/13, ZInsO 2015 S. 1507). Dabei gehören zu den vom Steuerberater zu erbringenden Arbeiten im Rahmen eines steuerberatenden Dauermandats zwar auch die monatliche Aufstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die Erledigung der Lohnabrechnung, Meldungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen sowie die Unterstützung bei der Jahresabschlussprüfung.
Keine generelle Hinweispflicht
Trotz [i]Dittges, NWB 35/... und