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Die Beschränkung der 1 %-Regel auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens
Überlegungen zur Steuergerechtigkeit
[i]Berechnungsprogramm Pkw-Besteuerung beim gewillkürten Betriebsvermögen NWB WAAAB-87784 Obwohl die 1 %-Regel zur Bewertung des privaten Kfz-Eigenverbrauchs nicht unbedingt zu sachgerechten Ergebnissen führt, sieht der BFH darin gleichwohl keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze (s. z. B. , BStBl 2013 II S. 385). Der Steuerpflichtige hat es in der Hand, durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs eine für ihn ggf. steuerlich günstigere Bewertung herbeizuführen. Die Anwendung der 1 %-Regel benachteiligt jedoch unter Umständen Steuerpflichtige, deren betriebliche Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, gegenüber Steuerpflichtigen, bei denen der betriebliche Nutzungsanteil des betrieblichen Kfz zwischen 10 % und 50 % liegt, das somit gewillkürtes Betriebsvermögen darstellt.
I. Fahrzeuge des gewillkürten Betriebsvermögens
[i]infoCenter „Firmenwagen“ NWB YAAAB-04811 Im Rahmen des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der vom Bundestag am verabschiedeten Fassung wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG dahingehend neu gefasst, dass die Anwendung der 1 %-Regel zur Ermittlung des Kfz-Eigenverbrauchs eine betriebliche Nutzung des betreffenden Kfz von mehr als 50 % voraussetzt. S. 1318
[i]Gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei Gewinnermittlung durch EinnahmenüberschussrechnungDie Geset...BStBl 2004 II S. 985BStBl 1983 II S. 101