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Pkw-Besteuerung beim gewillkürten Betriebsvermögen – Berechnungsprogramm
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Kfz-Nutzung
Die Voraussetzungen für die Anwendung der 1%-Regelung bei der privaten Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz wurde durch die Gesetzgebung stark geändert.
Vor dem beginnende Wirtschaftsjahre:
Für die Anwendung der 1%-Regelung war kein Mindestanteil der betrieblichen Nutzung erforderlich.
Nach dem beginnende Wirtschaftsjahre:
Die Anwendung der 1%-Regelung ist nur zulässig, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer im Rahmen der so genannten Firmenwagen-Besteuerung bleibt hiervon unberücksichtigt.
Mit diesem Berechnungsprogramm
lassen sich die Vorteile bzw. Nachteile der Gesetzeslage für die
Wirtschaftsjahre nach dem für den Steuerpflichtigen schnell und
einfach berechnen.