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Besonderheiten doppel- oder mehrstöckiger Personengesellschaften
Fallweise Darstellung der Besteuerungsprobleme und unterschiedlichen Auffassungen
[i]Zu den Besonderheiten bei der Bilanzierung s. Schmudlach, NWB 24/2015 S. 1765Wer sich in der Praxis mit der Besteuerung von Personengesellschaften beschäftigt, weiß wohl um die teilweise schwierige Handhabung des Transparenzprinzips. Diese Schwierigkeiten häufen sich nicht unmaßgeblich, wenn man sich aufgrund der Ausgestaltung einer doppel- oder gar mehrstöckigen Personengesellschaft mit einer mehrstufigen Transparenz konfrontiert sieht. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Besteuerung solcher Konstellationen. Bilanzielle Besonderheiten werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]infoCenter „Doppelstöckige Personengesellschaft“ NWB IAAAC-46035 An einer Personengesellschaft können sich nicht nur natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften, sondern auch andere Personengesellschaften beteiligen. Bei der Gesellschaft, die sich beteiligt, spricht man von der Obergesellschaft, bei der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, von der Untergesellschaft. Der oder die Gesellschafter der Obergesellschaft sind, wenn sie nicht unmittelbar auch an der Untergesellschaft beteiligt sind, nur mittelbar an dieser beteiligt. Steuerrechtlich ist die Oberg...