Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
pdf
STFAN Nr. 5 vom Seite 23

Das Ausbildungszeugnis

Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Anja Branz; Bonn

Das Ausbildungszeugnis spielt für das spätere Berufsleben eine wichtige Rolle. Es ist Grundlage für die weitere Bewerbung bzw. das berufliche Fortkommen und muss daher auf eine Art formuliert sein, dass es vom (kundigen) Leser richtig verstanden wird. Insbesondere Fragen nach zulässigen Formulierungen, der Form sowie der Entschlüsselung der verwendeten Zeugnissprache kommen immer wieder auf.

Anspruchsgrundlage

Der gesetzliche Anspruch der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden (nachfolgend vereinfacht: Azubis) auf ein Ausbildungszeugnis ergibt sich aus § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Anspruch entsteht bei jeder Form der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, also beispielsweise auch bei vorzeitigem Abbruch oder Kündigung.

Beachte

Selbst bei einer fristlosen Kündigung, z. B. wegen unentschuldigter Fehlzeiten, hat der Azubi ein Anrecht auf ein Ausbildungszeugnis.

Das (einfache) Ausbildungszeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn der Azubi es nicht beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet. Dies begründet sich darin, dass Vereinbarungen, in denen der Azubi auf ein solches Zeugnis verzichtet, unwirksam sind.

Arten und Aufbau

Ausbildungszeugnisse werden grundsätzlich u...