Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen den Willen des Steuerpflichtigen unzulässig
Leitsatz
1. Die Zuständigkeit für die Besteuerung des Steuerpflichtigen kann mit dessen Zustimmung nach § 27 S. 1 AO auf ein anderes
als das örtlich zuständige FA übertragen werden, ohne dass die Vereinbarung über den Zuständigkeitswechsel zweckmäßig sein
muss.
2. Für eine Aufhebung einer nach § 27 AO rechtmäßig begründeten Zuständigkeit eines FA ist grundsätzlich die Zustimmung aller
Beteiligten und damit auch des Steuerpflichtigen erforderlich; der Senat teilt nicht die Auffassung der Verwaltung, dass die
Zustimmung des Steuerpflichtigen für die Zukunft frei widerruflich ist (gegen AEAO zu § 27 Nr. 2 S. 2). Das gilt auch dann,
wenn der Grund für den ursprünglichen Zuständigkeitswechsel (hier: Berufstätigkeit der Steuerpflichtigen in dem für ihre eigene
Besteuerung örtlich zuständigen FA) zwischenzeitlich entfallen ist.
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