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FG München Urteil v. - 14 K 2326/15 EFG 2016 S. 521 Nr. 7

Gesetze: AO § 27 S. 1, AO § 28, UStG § 18 Abs. 1 S. 1, VwVfG § 60 Abs. 1 S. 1, BGB § 313

Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen den Willen des Steuerpflichtigen unzulässig

Leitsatz

1. Die Zuständigkeit für die Besteuerung des Steuerpflichtigen kann mit dessen Zustimmung nach § 27 S. 1 AO auf ein anderes als das örtlich zuständige FA übertragen werden, ohne dass die Vereinbarung über den Zuständigkeitswechsel zweckmäßig sein muss.

2. Für eine Aufhebung einer nach § 27 AO rechtmäßig begründeten Zuständigkeit eines FA ist grundsätzlich die Zustimmung aller Beteiligten und damit auch des Steuerpflichtigen erforderlich; der Senat teilt nicht die Auffassung der Verwaltung, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen für die Zukunft frei widerruflich ist (gegen AEAO zu § 27 Nr. 2 S. 2). Das gilt auch dann, wenn der Grund für den ursprünglichen Zuständigkeitswechsel (hier: Berufstätigkeit der Steuerpflichtigen in dem für ihre eigene Besteuerung örtlich zuständigen FA) zwischenzeitlich entfallen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 521 Nr. 7
WAAAF-71260

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FG München, Urteil v. 17.11.2015 - 14 K 2326/15

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