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Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft
Offene Fragestellungen auch nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Mit Urteilen vom bzw. und vom knüpft der BFH an die EuGH-Rspr. in der Rs. Larentia + Minerva an und ordnet die nationalen Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft in Teilen neu. Nach Vorlage des XI. Senats des BFH hatte der EuGH zu entscheiden, inwiefern eine Personengesellschaft als Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden kann, ob ein Über- und Unterordnungsverhältnis für Zwecke der Eingliederung erforderlich ist und inwieweit eine unmittelbare Berufung auf die MwStSystRL möglich ist. Die nachfolgende Fallstudie stellt die neuen Rspr.-Kriterien vor dem Hintergrund der Maßstäbe des Unions- und nationalen Rechts dar und zeigt die in Teilen noch abweichende Auffassung der Finanzverwaltung auf.
I. Gesetzliche Vorgaben und Zweck der Organschaft
1. Gesetzliche Vorgaben der Organschaft
a) Unionsrechtliche Vorgaben der MwStSystRL
Art. 11 MwStSystRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Regelungen zu erlassen, wonach im Gebiet des Mitgliedstaats ansässige Personen als ein Steuerpflichtiger behandelt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen zwar rechtlich unabhängig sind, aber durch gegenseitige finanzielle,...