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Die bundeseinheitlich abgestimmte Datenanforderung für den Z3-Datenzugriff bei SAP-Systemen
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Der Datenzugriff steuerlicher Prüfer nach § 147 Abs. 6 AO kann auf Wunsch des Außenprüfers auch im Wege der Überlassung von Daten des geprüften Unternehmens auf maschinell lesbarem Datenträger erfolgen (sogenannter Z3-Zugriff). Für Steuerpflichtige, die SAP-Systeme R/3 bzw. ERP nutzen, bietet das Werkzeug DART Data Retention Tool die Funktion, eine steuerliche Datenkonserve zu erstellen und diese bei Prüferanfragen flexibel auszuwerten.
Seit Inkrafttreten des Prüferzugriffs 2002 hat die regionale Finanzverwaltung unterschiedlich definierte Datenanforderungen zur Standardisierung des Z3-Zugriffs entwickelt. Nunmehr liegt eine Beschreibung einer bundeseinheitlich abgestimmten Datenanforderung vor, die gegenüber den bisher bekannten regional eingesetzten Datenanforderungen wesentlich erweitert wurde.
Die bundeseinheitlich abgestimmte Datenanforderung hat an Umfang der einbezogenen Daten wesentlich zugelegt:
Neben der Finanzbuchhaltung rücken die Module MM (Logistik), SD (Vertrieb) und die Kostenrechnung (CO/PS) in den Focus der Datenanforderung. Insbesondere Bewegungs- und beschreibende Daten werden ver...