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Standardisierung der Anforderungen für den Datenzugriff
Bundeseinheitliche Abstimmung des Zugriffsrechts der Außenprüfer
[i]Geißler, Digitaler Datenzugriff, infoCenter NWB XAAAB-26807 Der Datenzugriff steuerlicher Prüfer nach § 147 Abs. 6 AO kann auf Wunsch des Außenprüfers auch im Wege der Überlassung von Daten des geprüften Unternehmens auf maschinell lesbarem Datenträger erfolgen (sog. Z3-Zugriff). Für Steuerpflichtige, die SAP-Systeme R/3 bzw. ERP nutzen, bietet das Werkzeug DART Data Retention Tool die Möglichkeit, eine steuerliche Datenkonserve zu erstellen und diese bei Prüferanfragen flexibel auszuwerten. In den Jahren seit Inkrafttreten des Prüferzugriffs 2002 hat die regionale Finanzverwaltung unterschiedlich definierte Datenanforderungen zur Standardisierung des Z3-Zugriffs entwickelt. Nunmehr liegt eine Beschreibung einer bundeseinheitlich abgestimmten Datenanforderung vor, die gegenüber den bisher bekannten regional eingesetzten Datenanforderungen wesentlich erweitert wurde.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Entstehungsgeschichte des Datenzugriffs
1. Datenzugriff steuerlicher Prüfer ab
[i]Heil, Die Änderungen der AO durch das Steuersenkungsgesetz und deren Auswirkungen auf die EDV-Buchführung, BBK 18/2000 S. 847 NWB MAAAA-40017 Das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) vom führte u. a. den Datenzugriff steuerlicher Prüfer im § 147 Abs. 6 AO ein, der ab zu be...