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FG München Urteil v. - 7 K 1250/14

Gesetze: AO § 129, KStG § 27, KStG § 28, KStG § 38

Voraussetzungen für die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Zusammenhang mit der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz

Die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG ist wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO nicht zu berichtigen, wenn dem Finanzamt zusätzlich zu der unzutreffenden Feststellungserklärung keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass eine von dem festgestellten Betrag abweichende Kapitalrücklage tatsächlich zugeflossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2016 S. 209 Nr. 7
EAAAF-70858

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 14.12.2015 - 7 K 1250/14

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