Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 436/14 EFG 2016 S. 914 Nr. 11

Gesetze: EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 1, EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 5, BEEG § 2 Abs. 4, BEEG § 11

Bei Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen Berücksichtigung des Elterngelds in voller Höhe als „andere Bezüge” der unterhaltenen Person

Leitsatz

1. Das Elterngeld ist in voller Höhe, also auch in Höhe des Sockelbetrages nach § 2 Abs. 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) von 300 EUR, bei der Ermittlung der „anderen Einkünfte und Bezüge” der unterhaltenen Person i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 5 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an ; Abgrenzung zu dem zum früheren Erziehungsgeld nach dem früheren BundeserziehungsgeldgesetzBErzGG– ergangenen ).

2. Auf den Höchstbetrag (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG) sind nur zweckgebundene Bezüge, die dem Unterhaltsberechtigten für seinen üblichen Lebensunterhalt tatsächlich nicht zur Verfügung stehen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deshalb nicht erhöhen, nach § 33 Abs. 1 S. 5 EStG nicht anzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 914 Nr. 11
GStB 2016 S. 427 Nr. 12
MAAAF-70851

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches FG, Urteil v. 15.10.2015 - 1 K 436/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen