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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 2084/15 EFG 2016 S. 682 Nr. 8

Gesetze: GKG § 52 Abs 4 Nr 1, AO § 235 Abs 1, GKG § 52 Abs 3 Satz 1

Finanzgerichtskosten

Kindergeldangelegenheit, Mindeststreitwert

Leitsatz

Das Verfahren gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO wegen zu Unrecht vereinnahmten Kindergeldes ist eine Kindergeldangelegenheit i.S.v. § 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG, für die nicht der finanzgerichtliche Mindeststreitwert von € 1.500,00 gilt, sondern der tatsächliche Streitwert i.S.v. § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 682 Nr. 8
HAAAF-70844

Preis:
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FG Köln, Beschluss v. 03.02.2016 - 10 Ko 2084/15

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