Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 8 Vorschuss

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Allgemeines

1Der Steuerberater hat nach § 8 StBVV ein Recht auf Vorschuss, ist jedoch nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu verlangen. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss begehrt, liegt in seinem Interesse. Die Vorschrift entspricht dem § 9 RVG, allerdings war der Steuerberater nach § 45 Abs. 3 BOStB gehalten, unverzüglich nach Erledigung des Auftrages oder Beendigung der Angelegenheit abzurechnen, wenn er Vorschüsse erhalten hat.

2Die Bezeichnung des Vorschusses ist für seine rechtliche Beurteilung ohne Bedeutung, so kann er als „A-Konto-Zahlung” oder als „Vorauszahlung” bezeichnet werden.

3Sollte der Mandant aus freien Stücken, also ohne Vorschussanforderung zahlen, so ist die Zahlung als Vorschuss zu werten.

4Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen auf eine jährliche Berechnung wie bei der Buchführung nach § 33 StBVV oder der Lohnbuchführung nach § 34 StBVV sind als Vorschüsse zu betrachten.

5Die Anforderung von Vorschüssen kann erfolgen

  • als Voraussetzung für die Annahme eines Auftrages,

  • nach Annahme eines Auftrages,

  • entsprechend dem Fortschreiten eines Auftrages.

6Ein Vorschuss kann vertraglich abbedungen werden und auch konkludent geschehen. Dies kann der Fall sein, wenn der Steuerberater in einer Vergütungsvereinbarung den Bereich des V...

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.