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Steuerrecht | Übernahmeverlust bei Umwandlung einer GmbH in eine KG
Ein Übernahmeverlust aufgrund einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine KG ist steuerlich nicht abziehbar, wenn die GmbH über keine offenen Rücklagen verfügt. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 2006.
Im Urteilsfall [i]Umwandlung der GmbH nur ein Jahr nach Erwerb der Anteileerwarb der Kläger im Jahr 2006 eine 40%ige GmbH-Beteiligung zum Preis von 180.000 €. Im Jahr 2007 wurde die GmbH zu Buchwerten in eine KG umgewandelt; der Kläger war nun als Kommanditist mit 10.000 € beteiligt. Die KG setzte die übernommenen Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert an. Der Kläger machte einen Übernahmeverlust von 170.000 € geltend, den das FA nicht anerkannte.
Der BFH [i]Übernahmeverlust wird nur in Höhe von 60 % der offenen Rücklagen anerkanntlehnte den Übernahmeverlust unter Hinweis auf § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG ab. Danach kann ein Übernahmeverlust nur in Höhe von 60 % der offenen Rücklagen der GmbH berücksichtigt werden, die infolge der Umwandlung als ...