Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Wahlrechtsausübung erst im Änderungsbescheid
Ein Unternehmer kann sein Recht auf Gewährung eines einmaligen Freibetrags für einen Aufgabegewinn im Sinne von § 16 Abs. 4 EStG auch erst im Änderungsbescheid ausüben, wenn erstmals im Änderungsbescheid ein zweiter Aufgabegewinn erfasst wird. Denn erst aufgrund des Ansatzes eines zweiten Aufgabegewinns besteht die Notwendigkeit, den Freibetrag einem der beiden Aufgabegewinne zuzuordnen.
Im [i]Klägerin erzielte zwei AufgabegewinneStreitfall hatte die mehr als 55 Jahre alte Klägerin in einem Jahr zwei Aufgabegewinne erzielt, nämlich aus der Aufgabe ihres Einzelunternehmens und ihrer KG-Beteiligung. Im ersten Steuerbescheid vom Juni 2008 wurde aber nur ein Aufgabegewinn für das Einzelunternehmen in Höhe von 4.000 € angesetzt und hiervon [i]Zweiter Aufgabegewinn wurde erst im Änderungsbescheid angesetztein gleich hoher Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG abgezogen. Erst im Änderungsbescheid vom September 2010 ...