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Einkommensteuer: Bruttolistenpreismethode (1 %-Regelung)
Leitsatz
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich sowie zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.
Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr als Unternehmensberater
Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit. Von seinem
Arbeitgeber wurde ihm ein Pkw zur Verfügung gestellt. Diesen durfte er
uneingeschränkt zu beruflichen Zwecken im Rahmen seiner Angestelltentätigkeit,
aber auch für seine betriebliche Tätigkeit als selbständiger
Unternehmensberater sowie für rein private Zwecke, nutzen. Die Kosten hierfür
trug sein Arbeitgeber; der Kläger war seinem Arbeitgeber zu keinem
diesbezüglichen Aufwendungsersatz verpflichtet. Im Streitjahr legte der Kläger
insgesamt 60.000 km zurück; dabei entfielen 37.000 km auf die nichtselbständige
Tätig...