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Einkommensteuer | Nicht ausgleichsfähiger Verlust – Zu Vorgreiflichkeit und Inhalt eines Feststellungsbescheids
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die gem. § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene gesonderte Feststellung des gem. § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähigen Verlusts ist auch für Einzelinvestitionen durchzuführen. (2) Die gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts umfasst bei Einzelinvestitionen verschiedene Elemente. Ist dem [i]infoCenter „Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG“ NWB YAAAC-37526 Feststellungsbescheid nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass (auch) ein nicht ausgleichsfähiger Verlust gem. § 15b Abs. 1 EStG festgestellt wird, fehlt es an einer für die Einkommensteuerfestsetzung des Verlustentstehungsjahres bindenden Feststellung.