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Umwandlungsteuer | Übernahmegewinn/-verlust bei der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter
Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerlich nicht zu erfassen ist, ist nach dem mit dem Grundgesetz vereinbar.
Es handelt sich um eine Parallelentscheidung – hier die Gewerbesteuer betreffend – zu dem Urteil BFH III R 13/13 NWB WAAAF-70518 vom selben Tag im gleichen Steuerfall (Verschmelzung einer wertlosen GmbH durch einen Einnahmenüberschussrechner). Im Leitsatz zu der vorliegenden Entscheidung hat der BFH den Fokus auf die Verfassungsmäßigkeit des gewerbesteuerlichen Abzugsverbots für den Übernahmeverlust gelegt.