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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 4 vom Seite 16

Pflegeversicherung: Wesentliche Änderungen zum 1. 1. 2017

Horst Marburger

Die Reform der Pflegeversicherung ist mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) fortgesetzt worden. Die wesentlichen Änderungen durch dieses Gesetz treten zum in Kraft. Dazu zählen sowohl der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade.

A. Hintergrund

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff der Pflegeversicherung sorgt schon seit ihrer Einführung für Diskussionsstoff. Er ist deshalb von so großer Bedeutung, weil die Gewährung nahezu aller Leistungen vom Vorliegen von Pflegebedürftigkeit abhängig ist.

Vor allem ist kritisiert worden, dass der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff zu eng auf Alltagsverrichtungen abstellt, die häufiger bei vorrangig körperlich beeinträchtigten Menschen vorkommen. Damit werden kognitive oder psychische Beeinträchtigungen nicht hinreichend erfasst. Dies führte in der Praxis dazu, dass psychisch und kognitiv beeinträchtigte Menschen einschließlich der wachsenden Zahl an Demenz erkrankter Menschen im Vergleich zu vorrangig körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen durchschnittlich niedrigere Pflegestufen erreichten. Trotz der Einführung und des zwischen 2002 und 2015 schr...

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