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Prüfungscheck: Betriebsabrechnungsbogen
In unserer Serie Prüfungscheck stellen wir Ihnen typische Themengebiete vor, die in den Abschlussprüfungen der Industriekaufleute immer wieder auftauchen und auf die Sie sich deshalb gut vorbereiten sollten. Diesmal geht es im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung um die Kostenstellenrechnung in Form des Betriebsabrechnungsbogens (BAB 1) und der Kostenträgerzeitrechnung (BAB 2). Wie in der Prüfung liegt den Aufgaben ein fiktives Unternehmen zugrunde, in unserem Fall die Ruhrstahlwerke AG.
Welchem Zweck dient die Kostenstellenrechnung?
Gemeinkosten müssen nach dem Prinzip der Verursachung auf die betrieblichen Bereiche verteilt bzw. verrechnet werden, in denen sie entstanden sind. Diese Bereiche bezeichnet man als Kostenstellen. Die Koststellenrechnung übernimmt damit aber nicht nur eine Verrechnungsfunktion, sondern sie bildet auch die Grundlage für die Überwachung der Gemeinkosten. Im Rahmen des Betriebsabrechnungsbogens werden die Gemeinkosten schließlich in Zuschlagssätze umgerechnet, wobei die entsprechenden Einzelkosten die Grundlage bilden. Damit bereitet die Kostenstellenrechnung die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger vor.