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StBMag Nr. 4 vom Seite 44

Kleine Änderung, große Wirkung

Kanzleien müssen neue rechtliche Vorgaben beachten

Autor: Marvin Milatz, Lesezeit: 10 Min.

Nach dem Inkrafttreten des neuen IT-Sicherheitsgesetzes verstoßen viele Internetauftritte von Steuerberatern gegen geltendes Recht. Was nun zu tun ist.

S. 45

Eigentlich sollte das neue IT-Sicherheitsgesetz die Belange von Steuerberatern nicht einmal im Entferntesten tangieren. Die Bundesregierung hatte das Mitte vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetzespaket ursprünglich konzipiert, um sogenannte „kritische Infrastruktur“, also Atomkraftwerke, Banken und Telekommunikationsanbieter, besser gegen Hackerangriffe aus dem Internet abzusichern – und damit Terroranschläge mit schwerwiegenden Folgen für die Bevölkerung zu verhindern. Vom Steuerberater-Alltag sind solche Szenarien meilenweit entfernt. Deshalb hatten selbst findige Datenschützer und Rechtsanwälte zunächst nicht im Blick, dass alle Unternehmen in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen sein würden. Im Schatten neuer Regelungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen seien nahezu unbemerkt umfängliche Pflichten eingeführt worden, die beinahe jedes Unternehmen treffen, heißt es etwa in einem Schreiben der Rechtsanwälte Karsten Bartels und Merlin Backer von der Rechtsanwaltskanzlei HK2.

Nach und...