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Praxisabgabe nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Der Zeitfaktor
Anmerkungen zur Entscheidung des
Seit der Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes am geht in vielen Fachartikeln das Gespenst der „kalten Enteignung“ der Vertragsärzte um – stets verbunden mit dem Ratschlag, ab sofort vielmehr Zeit für die Planung und systematische Realisierung von Praxisabgaben einzuplanen. In der Tat sind enteignende Eingriffe gegen abgabewillige Vertragsarztpraxeninhaber noch alles andere als die Regel. Aber auch hier mag der Zeitfaktor eine Rolle spielen. Nach wie vor besteht eine leider nicht unbegründete hohe Unsicherheit bezüglich der Wirkungen des Gesetzes und der praktischen Umsetzung bei den Ausschreibungen von Praxissitzen durch die kassenärztlichen Vereinigungen, der Aufbringung der Mittel für die Verkehrswertentschädigungen und natürlich insbesondere der Ermittlung dieser Verkehrswerte. Auch die in § 103 SGB V verwendeten Begriffe der „Kann-“ und „Sollregelung“ tragen nicht gerade zur Erhöhung der Rechtssicherheit in diesem sensiblen, und die Berufsausübung der Vertragsärzte unmittelbar tangierenden Gebiet bei. Die bisherige Rechtsprechung zu Sitzausschreibungen und Nachbesetzungsverfahren befasste sich vielfach mit Problemstellungen der Ausschreibu...