Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Kostenfestsetzungsverfahren – Teil 3
Im dritten Teil unserer Beitragsreihe über das Kostenfestsetzungsverfahren wollen wir Ihnen weitere Möglichkeiten der Kostenfestsetzung aufzeigen. Es gibt nicht nur die allgemein bekannte Kostenfestsetzung bzw. -ausgleichung wie bereits in Teil 1 (siehe RENO 2/2016 S. 4) und in Teil 2 (siehe RENO 3/2016 S. 2) der Reihe besprochen, sondern auch Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 105, 126 und 788 ZPO.
Das vereinfachte Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 105 ZPO
Eine wenig bekannte und daher auch selten genutzte Variante ist der vereinfachte Kostenfestsetzungsbeschluss (im Folgenden „KFB“) gem. § 105 ZPO. In diesem Fall kann der KFB auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Kostenfestsetzungsantrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt wurde und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt.
Der so auf das Urteil „aufgesetzte“ KFB wird auch „vereinfachter“ oder „unselbstständiger“ KFB genannt.
Wird der KFB auf das Urteil gesetzt, findet keine besondere Ausfertigung und Zustellung des Festsetzungsbeschlusses statt. Zweck dieser Regelung ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Kostenfestsetzungsverfahrens. Erforderlich ist, dass die Partei bereits vor Erteilung d...