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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 332

Besteuerung stiller Reserven nach Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

Dietrich Loll

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAF-69802 Mit Urteil vom - 11 K 1509/14 E NWB SAAAF-04853 entschied das FG Düsseldorf über die steuerlichen Auswirkungen im Fall einer Betriebsveräußerung, bei der der „Betrieb“ ursprünglich „steuerlich relevant“ war und dann später zum Liebhabereibetrieb wurde.

Ausführlicher Beitrag s. .

[i] FG Düsseldorf, Urteil vom 16. 10. 2014 - 11 K 1509/14 E NWB SAAAF-04853 In dem Entscheidungsfall ging es um ein Hotel, das über viele Jahre hohe Verluste erzielte. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung wurde mit dem Finanzamt vereinbart, dass die Anlaufverluste bis zum Ende des Jahres 1993 steuerlich anerkannt werden, dass aber ab dem Veranlagungszeitraum 1994 ein Liebhabereibetrieb vorliegen würde. Die zum in dem Hotelbetrieb ruhenden stillen Reserven wurden in der tatsächlichen Verständigung genau beziffert und per Bescheid festgestellt. Im Jahr 2008 wurde das Hotel verkauft. Der Steuerpflichtige und das Finanzamt stritten nun darum, wie der Betriebsaufgabegewinn/-verlust zu berechnen sei.

[i]Entscheidung des FinanzgerichtsDas FG Düsseldorf geht davon aus, dass im Zeitpunkt der Veräußerung die stillen Reserven aus dem Jahr 1993 realisiert word...

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