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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Verfallende Restguthaben bei Prepaid-Verträgen steuerpflichtig (FG)
Es wird festgestellt, dass die Klägerin bei der entgeltlichen Direktaufladung auf das Prepaid-Konto (B-Konto) im Zeitpunkt der Aufladung und bei Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs eine sonstige Leistung gegen Entgelt erbracht hat (, Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die von der Klägerin erbrachten umsatzsteuerlichen Leistungen in Zusammenhang mit Prepaid-Verträgen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass das ungenutzte und nach den damaligen AGB verfallene Prepaid-Guthaben als Entgelt für die Erreichbarkeit anzusehen sei und nachträglich die Entgelte für die erbrachten Leistungen erhöhe. Die Klägerin vertrat dagegen die Auffassung, dem ungenutzten und verfallenen Guthaben stehe keine umsatzsteuerliche Leistung gegenüber.
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