Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Garantiesummen bei Lebensversicherungsverträgen können herabgesetzt werden
Die lang anhaltende Niedrigzins-Phase macht Lebensversicherungsunternehmen zunehmend zu schaffen. Sie haben in der Vergangenheit hohe Garantieversprechen abgegeben, die sie jetzt nur noch durch Ausweitung ihres Investment-Spektrums und das Eingehen höherer Risiken verdienen können. Ob alle Versicherungsunternehmen so aufgestellt sind, dass sie trotz der niedrigen Zinsen alle Verträge wie versprochen bedienen können, scheinen sich zunehmend auch Politiker zu fragen.
So stellte Dr. Gerhard Schick, Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, Anfang des Jahres eine kleine Anfrage zu der Möglichkeit, dass die Garantien bei Lebensversicherungsverträgen nachträglich herabgesetzt werden können.
Die Antwort der Bundesregierung lautete, dass nach § 222 Absatz 5 VAG die Verpflichtun...