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NWB EV 4/2016 S. 120

Einkommensteuer – Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar (FG)

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat der 14. Senat des FG Köln aktuell entschieden.

Sachverhalt: Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 € Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Es berief sich auf die ab 2013 geltende Neuregelung.

Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus:

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