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Bilanzierung – Teilwertabschreibungen auf Fondsanteile (FG)
Das FG Niedersachsen hat zu den Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an Fonds, die zum Bilanzstichtag zu weniger als 50 % in börsennotierte Aktien investiert sind, entschieden.
Hintergrund: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 2001 sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren. Jedoch kann für solche Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG der Teilwert angesetzt werden, wenn dieser aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist.
Sachverhalt: Streitig sind Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an zwei Spezialinvestmentfonds: Die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, ermittelt ihre Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich. Als Teil ihrer Kapitalanlagen hielt sie Anteile an zwei inländ...