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Nachfolgegestaltungen in der Patchwork-Familie
Teil 1: „Meine Kinder“
Der gesellschaftliche Trend geht hin zur Zweitehe. Dementsprechend treten in der Praxis häufig Lebenssachverhalte auf, bei denen die Nachfolgeplanung für sog. Patchwork-Familien beraten und gestaltet werden muss. Während die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bei Ehegatten mit ausschließlich gemeinschaftlichen Kindern regelmäßig noch verhältnismäßig einfach ist, steigen bei Vorhandensein einseitiger Kinder die Streitanfälligkeit und die Anforderungen an sichere und streitvermeidende Gestaltungen umso höher. Der nachfolgende Beitrag schildert die praktischen Probleme und zeigt Lösungsansätze einschließlich Formulierungsvorschläge auf. In diesem ersten Teil geht es dabei um Fälle, in denen nur ein Ehegatte einseitige Kinder hat und keine gemeinschaftlichen Abkömmlinge vorhanden bzw. zu erwarten sind.
Wünschen die Ehegatten, dass dem längerlebenden Ehegatten das Vermögen des Erstversterbenden uneingeschränkt zur Verfügung steht, ist eine Alleinerbeinsetzung indiziert. Gerade bei größeren Vermögen erweist sich diese Gestaltung jedoch regelmäßig erbschaftsteuerrechtlich wegen des Freibetragsverlustes nicht als optimal; inso...