Unzulässigkeit der Aufrechnung eines nachinsolvenzlich entstandenen Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagserstattungsanspruchs
mit einer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstandenen Einkommensteuerverbindlichkeit
Leitsatz
1. Ist im Insolvenzverfahren aufgrund von Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters eine Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
entstanden, die aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen werden konnte, so darf das FA nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
und Erteilung einer Restschuldbefreiung ein nach Beendigung des Insolvenzverfahrens entstandenes Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsguthaben
des früheren Insolvenzschuldners nicht gegen die aus dem Insolvenzverfahren herrührende Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
aufrechnen.
2. Der Insolvenzverwalter kann mit Wirkung für und gegen den Insolvenzschuldner lediglich gegenständlich beschränkt auf die
Insolvenzmasse handeln, den Insolvenzschuldner jedoch nicht mit seinem insolvenzfreien Vermögen verpflichten. Die Haftung
des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten ist daher auf Massegegenstände beschränkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 785 Nr. 10 ZIP 2016 S. 737 Nr. 15 CAAAF-69843
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 09.12.2015 - 8 K 1112/15
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