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KSR Nr. 4 vom Seite 3

Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung

Vorherige Einbringungen stehen Realteilung nicht entgegen

Lars Micker

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.

Sachverhalt

Der Entscheidung des BFH lag der folgende Sachverhalt zugrunde: An der W-GmbH & Co. KG, in deren Betriebsvermögen sich zahlreiche bebaute Grundstücke befanden, waren K 1 und K 2 als Kommanditisten beteiligt. Im Jahr 2002 (Streitjahr) kamen die Kommanditisten überein, künftig getrennte Wege zu gehen und zu diesem Zweck das in der KG gehaltene Vermögen aufzuteilen. Aus diesem Grund gründeten K 1 und K 2 jeweils eine Einmann-GmbH & Co. KG. Danach brachten K 1 und K 2 ihre Kommanditbeteiligungen an der W-GmbH & Co. KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in ihre neuen Einmann-GmbH & Co. KGs ein.

Im Anschluss daran wurden mit dinglicher Wirkung zum sämtliche Wirtschaftsgüter der W-GmbH & Co. KG nach Maßgabe einer im Einzelnen festgelegten Aufteilung auf die neuen Gesellschaften im Wege der Realteilung übertragen.

Die Finanzv...

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