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Scheinselbständigkeit und die umsatzsteuerlichen Folgen
Anmerkungen zum
Das ) zu den umsatzsteuerlichen Folgen von Scheinselbständigkeit Stellung bezogen. Anlässlich dieser aktuellen Entscheidung soll die Problematik näher beleuchtet werden, wobei das Urteil des FG Köln auch in den rechtlichen Gesamtkontext gestellt werden soll.
I. Begriff der Scheinselbständigkeit
Der Begriff der Scheinselbständigkeit entstammt eigentlich dem Sozialrecht. Dabei geht es darum, eine sozialversicherungspflichtig nichtselbständige von einer sozialversicherungsfreien selbständigen Tätigkeit abzugrenzen. Stellt sich entgegen der bisherigen Behandlung heraus, dass eine natürliche Person gar nicht selbständig, sondern nichtselbständig und somit sozialversicherungspflichtig ist, spricht man von Scheinselbständigkeit (Creifelds, Rechtswörterbuch). Der Begriff hat aber auch für das Steuerrecht Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, ob eine Person als Unternehmer zu betrachten ist (Gabler, Wirtschaftslexikon).
II. Kernaussagen der Entscheidung des FG Köln
Unerheblich für die Frage, ob eine Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 und 2 UStG vorliegt, ist die sozialrechtliche Einordnung. Das heißt, der s...