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Berücksichtigung von behinderungsbedingten Umbaukosten
Welche Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?
Der behindertengerechte Umbau eines Hauses bzw. einer Wohnung ist in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung ist gem. § 33 EStG, dass dem Steuerpflichtigen durch diese Maßnahme „zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands“ entstanden sind. D. h. wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Aufwendungen müssen den Umständen nach notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. In der Rechtsprechung des BFH ist festzustellen, dass die Entscheidungen nach dem Zuständigkeitswechsel – vom III. Senat auf den VI. Senat – für den Steuerpflichtigen tendenziell günstiger geworden sind.
Zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ sind in der NWB Datenbank aufrufbar:
Checkliste „Außergewöhnliche Belastungen: Ermittlung der zumutbaren Belastung“ NWB AAAAE-55789
Grundlagen „Außergewöhnliche Belastungen“ NWB VAAAF-48920
infoCenter „Außergewöhnliche Bela...