NWB-BB Nr. 4 vom Seite 97

Es kommt auch auf die Optik an

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Jeder Berater kennt sie, doch die wenigsten nutzen ihr Potenzial vollständig aus: Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, auch BWA genannt. Denn wird die BWA richtig gelesen und interpretiert, bietet sie für den Berater viele Anknüpfungspunkte für Beratungsaufträge, da Stärken und Schwächen des Unternehmens detailliert aufgedeckt werden. Zunächst erfordert das jedoch von Ihnen, die Standard-BWA zu individualisieren und zu einer aussagekräftigen, qualifizierten BWA zu überführen. Kein Hexenwerk, sondern notwendiges betriebswirtschaftliches Rüstzeug, das Sie mit mehreren Beiträgen und Arbeitshilfen in der NWB Datenbank nachvollziehen bzw. vornehmen können.

Doch selbst wenn Sie die qualifizierte BWA beherrschen, scheitert die Anwendung der BWA häufig an anderen Gründen: am Mandanten und an der Optik. Zum einen haben Unternehmer in ihrem Tagesgeschäft oft keine Zeit, sich mit der BWA zu beschäftigen; hinzu kommt das häufig fehlende Verständnis für die Zusammenhänge. Zum anderen schrecken ein „Zahlenfriedhof“ und komplizierte Erläuterungen den Mandanten ab, sich in die Materie einzuarbeiten. Grund genug, die BWA schnell wieder zur Seite zu legen. Denn eigentlich läuft es doch gefühlt im Unternehmen ganz gut, wieso also dann alles verkomplizieren?

An dieser Stelle setzt das BWA-Musteranschreiben an, das Dinger ab S. 105 beschreibt und das Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAF-67060 abrufen können. Dieses Anschreiben an Ihre Mandanten geht nicht ins letzte Detail, sondern stellt die wichtigsten Kennzahlen und ihre Entwicklung im Zeitablauf kurz vor und erläutert diese sehr verständlich. Die kompakte und übersichtliche Darstellung auf nur einer Seite wirkt im Gegensatz zur unkommentierten BWA oder BWA mit langen, ausufernden Erläuterungen nicht abschreckend, so dass sich die Chance erhöht, dass sie von den Mandanten auch gelesen wird. Für Sie stellt das Schreiben einen guten Anknüpfungspunkt dar, einen Beratungsauftrag zu erhalten oder im nächsten Termin das Thema zumindest anzusprechen.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 4/2016 Seite 97
NWB WAAAF-69605